Buchungsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Zur Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen den Models, der Modelagentur Glanz & Gloria Model Management und dritten Vertragspartnern gelten folgende Buchungsbedingungen soweit im Einzelfall schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Vertragspartner bezeichnet denjenigen, der eine Dienstleistung von Glanz & Gloria Model Management in Anspruch nimmt (Buchung).
1.2. Glanz & Gloria Model Management wird durch das jeweilige Model ermächtigt, in dessen Namen und Auftrag Erklärungen gegenüber dem Vertragspartner abzugeben. Etwas anderes gilt nur, wenn im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
1.3. Auf Verlangen des Vertragspartners, bestätigt Glanz & Gloria Model Management die Buchung eines Models mit den entsprechenden Einzelheiten (z.B. Tätigkeitsbeginn und -ende, Anreise, etc.) schriftlich.
2. Haftung
2.1. Glanz und Gloria Model Management übernimmt keine Haftung aus dem vermittelten Rechtsverhältnis zwischen dem Model und dem Vertragspartner.
2.2. Die Haftung aus jedwedem Rechtsgrund gegenüber Glanz & Gloria Model Management sowie gegenüber dem Model ist auf das zweifache des vereinbarten Gesamthonorars beschränkt. Davon ausgenommen ist eine Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.3. Eventuelle Forderungen, die dem Vertragspartner gegenüber dem Model zustehen, kann der Vertragspartner nicht mit der Vermittlungsprovision aufrechnen, die er Glanz & Gloria Model Management schuldet. Auch kann der Vertragspartner aufgrund der Rechtsbeziehung zwischen ihm und dem Model kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Glanz & Gloria Model Management geltend machen.
2.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet eine gesonderte Versicherung für das Model abzuschließen, wenn es sich um risikoreiche Aufnahmen handelt. Der Vertragspartner hat Glanz & Gloria Model Management spätestens bei der Buchung über Tatsachen zu informieren, die für das Model bei den Aufnahmen ein Risiko bedeuten oder bedeuten können. Wenn der Vertragspartner eine ausdrückliche Mitteilung dieser Information unterlässt, darf das Model die Zusammenarbeit verweigern. Der Vertragspartner haftet in diesem Fall mit einem von ihm zu zahlenden Ausfallhonorar, das 75 % des vereinbarten Honorars entspricht.
3. Vermittlungsprovision
3.1. Kommt aufgrund der Vermittlung durch Glanz & Gloria Model Management zwischen dem Vertragspartner und dem Model ein Vertrag zustande, so entsteht eine Vermittlungsprovision in Höhe von 20 % des jeweils vereinbarten Honorars bzw. des Ausfallhonorars zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Zahlung hat in der Währung Euro zu erfolgen.
3.2. Die Vermittlungsprovision wird innerhalb von 20 Tagen fällig. Mit Eintritt der Fälligkeit muss die Vermittlungsprovision auf dem Konto von Glanz & Gloria Model Management eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall, kommt der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug.
3.3. Kommt es zu Folgebuchungen des bei Glanz & Gloria Model Management unter Vertrag stehenden Models, so entsteht dem Vertragspartner auch in diesem Fall gemäß § 2 Absatz 2 eine entsprechende Vermittlungsprovision.
3.4. Direktbuchungen der bei Glanz & Gloria Model Management unter Vertrag stehenden Models durch den Vertragspartner sind untersagt, wenn sie auf eine Umgehung der Vermittlungsprovision abzielen.
3.5. Veröffentlichungen der Fotos sind grundsätzlich erst nach Erhalt der Vermittlungsprovision gestattet. Im Einzelfall kann etwas anderes vereinbart werden.
4. Optionen und Wetterbuchungen
4.1. Auf Verlangen des Vertragspartners kann Glanz & Gloria Model Management eine Option (terminverbindliche Reservierung) buchen. Für die Optionen gilt das Prioritätsprinzip. Die Option zielt auf eine Festbuchung (verbindliche Buchung) ab. Die Option verfällt spätestens am zweiten Werktag um 12.00 Uhr mittags vor Beginn der Tätigkeit des Models. Fordert Glanz & Gloria Model Management den Vertragspartner vor Ablauf dieser Frist auf, eine Festbuchung zu tätigen, so verfällt die Option bereits am darauffolgenden Werktag um 12.00 Uhr mittags.
4.2. Verbindet der Vertragspartner eine Buchung mit einer bestimmten, genau zu bezeichnenden Wetterlage am Aufenthaltsort des Models, so kann der Vertragspartner die Buchung bis 1,5 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn stornieren, wenn das Wetter nicht dem im Vertrag bezeichneten Wetter entspricht oder unklar ist, ob es dem Wetter entsprechen wird. In diesem Fall wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
5. Arbeitszeit und Überstundenvergütung
5.1. Ein Arbeitstag für ein Model besteht aus 8 Stunden, ein halber Arbeitstag aus 4 Stunden. Sofern nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beginnt der Arbeitstag um 9.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr inklusive einer Stunde Mittagspause.
5.2. Die Vorbereitung (Schminken und Stylen) zählt zur regulären Arbeitszeit. Ebenso zählt die gemeinsame An- und Abreise von Model und Vertragspartner vom Hotel zum Arbeitsort als Arbeitszeit.
5.3. Dauert die An- und Abreise des Models mehr als eine Stunde, so zählt sie zur Arbeitszeit.
5.4 Je angefangener Überstunde wird eine Vergütung in Höhe von 12,5 % des vereinbarten Honorars fällig. Eine Überschreitung der Arbeitszeit von 15 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
6. Vergütung / Honorar
6.1. Das Honorar setzt sich aus der Vergütung des Models und dem Nutzungsentgelt zuzüglich der angefallenen Mehrwertsteuer zusammen.
6.2. Es bedarf stets einer gesonderten Honorarvereinbarung.
7. Reisekosten und Spesen
7.1. Die An- und Abreise des Models wird ab einer Entfernung von 80 km zum Einsatzort mit einer Pauschale von 30 Eurocent pro Kilometer erstattet, sofern tatsächlich Kosten angefallen sind. Wird die Reisekostenpauschale von den tatsächlichen Reisekosten überschritten, so werden nur die Kosten für den preisgünstigsten Reiseweg erstattet. Die angefallenen Kosten hat das Model in jedem Fall durch Belege, Fahrscheine, etc. nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen.
7.2. Bei 2 Arbeitstagen beträgt der Reisetageersatz 75 % des Tageshonorars. Bei bis zu 4 Arbeitstagen beträgt der Reisetageersatz 50 % des Tageshonorars. Bei über 4 Arbeitstagen entfällt der Reisetageersatz.
7.3. Im Falle einer mindestens ein oder mehrtägigen Buchung werden dem Model ab der Stadtgrenze die Taxikosten erstattet, die jeweils anfallen, um zum Arbeitsort hin und zurück zu gelangen. Wenn das Model am Arbeitsort ansässig ist oder nicht anreisen musste, findet eine Erstattung nicht statt.
7.4. Spesen (Übernachtung und Verpflegung) werden gemäß den steuerlichen Richtsätzen pauschal erstattet. Wenn das Model am Arbeitsort ansässig ist oder nicht anreisen musste, findet eine Erstattung nicht statt.
7.5. Ist das Model an einem Einsatzort für mehrere Vertragspartner tätig, so sind die Kosten entsprechend des jeweils zeitlichen Aufwandes aufzuteilen.
7.6. Die Reisekosten werden grundsätzlich in der Währung Euro erstattet. Für Einsätze im Ausland kann etwas anderes vereinbart werden.
7.7. Glanz & Gloria Model Management stellt dem Vertragspartner die Reisekosten und Spesen entsprechend §§ 1 – 6 nach Abschluss der Tätigkeit des Models in Rechnung.
8. Annullierung und Reklamation
8.1. Eine Festbuchung kann nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Eine Annullierung ist Glanz & Gloria Model Management unverzüglich mitzuteilen.
8.2. Eine Annullierung hat mindestens 36 Stunden vor Arbeitsbeginn zu erfolgen. Bei Tages und Stundenbuchungen hat die Annullierung 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu erfolgen. Wird die Annullierungsfrist nicht eingehalten oder liegt kein wichtiger Grund vor, so wird das vereinbarte Honorar fällig.
8.3. Glanz & Gloria Model Management bemüht sich nach Kräften Ersatz zu besorgen, wenn die Annullierung durch ein Model erfolgt.
8.4. Glanz & Gloria Model Management ist vom Vertragspartner umgehend zu informieren, wenn dieser eine Reklamation geltend macht. Der Vertragspartner hat jegliche Reklamation darzulegen und zu begründen. Macht der Vertragspartner trotz erklärter oder nicht erklärter Reklamation Fotos mit den Models, so stellt dieses einen Reklamationsverzicht seitens des Vertragspartners dar.
8.5. Verspätet sich das Model aufgrund eigenen Verschuldens, so hat es die versäumte Arbeitszeit nachzuarbeiten. Ist dies nicht möglich oder hat der Vertragspartner ein berechtigtes Interesse dies zu verweigern, so kann der Vertragspartner das Tageshonorar je angefangener verspäteter Stunde um 12,5 % kürzen.
8.6. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9. Nutzungsrechte
9.1 Die Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte der Bilder bzw. Aufnahmen werden dem Vertragspartner entsprechend der einzelvertraglichen Ausgestaltung (Verwendungszweck, Nutzungsform, etc.) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für 1 Jahr eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung der Aufnahmen, spätestens jedoch mit dem Ablauf von 40 Tagen nach Erstellung der Aufnahmen. Jegliche Ausweitung oder Änderung der Nutzung der Bilder und Aufnahmen in ihrer Art und Weise sowie ihre Veröffentlichung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen von Glanz & Gloria Model Management ausdrücklich und schriftlich gestattet werden.
9.2. Die digitale Speicherung der Bilder und Aufnahmen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Glanz & Gloria Model Management gestattet.
9.3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10. Schlussbestimmung und Gerichtsstandvereinbarung
10.1 Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen findet das deutsche Recht Anwendung. Es gilt die deutsche Zeitrechnung. Der Sitz der Modelagentur Glanz & Gloria Model Management gilt für alle Verpflichtungen aus den Buchungsbedingungen als Erfüllungsort.
10.2. Sollte eine Bestimmung dieser Buchungsbedingung unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Buchungsbedingung nicht berührt. An die Stelle einer etwaig unwirksamen Bestimmung tritt entsprechend der ergänzenden Vertragsauslegung das, was dem Ziel zwischen den Parteien am nächsten kommt.
10.3. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Sitz der Modelagentur Glanz & Gloria Model Management (Düsseldorf).